Betriebsbremsung
Verzögerungswirkung bis in die Größenordnung von 3 m/s². Höhere Verzögerungen werden von den Insassen bereits als ungewöhnlich oder unangenehm empfunden.
Hauptverband der Allgemein Beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland
Verzögerungswirkung bis in die Größenordnung von 3 m/s². Höhere Verzögerungen werden von den Insassen bereits als ungewöhnlich oder unangenehm empfunden.