Schadenskriteriumsgrenze
Bei Unfallversuchen mit menschlichen Leichen versteht man hierunter einen Grenzwert, bei dem bestimmte Schäden am Körper (z. B. Knochenfrakturen oder Muskelrupturen) mit bestimmter Wahrscheinlichkeit auftreten.
Hauptverband der Allgemein Beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland
Bei Unfallversuchen mit menschlichen Leichen versteht man hierunter einen Grenzwert, bei dem bestimmte Schäden am Körper (z. B. Knochenfrakturen oder Muskelrupturen) mit bestimmter Wahrscheinlichkeit auftreten.