Vorbremszeit, -strecke
Die zwischen objektiver Reaktionsaufforderung und rechnerischem Bremsbeginn liegende Zeit (Strecke) wird von Sachverständigen als Vorbremszeit (Strecke) bezeichnet.
Hauptverband der Allgemein Beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland
Die zwischen objektiver Reaktionsaufforderung und rechnerischem Bremsbeginn liegende Zeit (Strecke) wird von Sachverständigen als Vorbremszeit (Strecke) bezeichnet.