Sozialversicherung der Gerichtssachverständigen – Update 2016

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Herr Mag. Alexander Gregorich von der Gregorich & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft teilt zu seinen mit Schlagzeile bekannt gemachten Ausführungen über die Sozialversicherung von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen mit:

Für die Sachverständigen gibt es nun nur mehr eine „Untergrenze“ für den Eintritt in die Sozialversicherungspflicht (Pkt. 1.1. der Schlagzeile). Diese beträgt für 2016 einheitlich € 4.988,64. Es wird nicht mehr dahingehend unterschieden, ob neben der Sachverständigentätigkeit noch Einkünfte aus einem (ASVG-pflichtigen) Dienstverhältnis erzielt werden oder nicht. 

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