Vertretungsregelung zur Einbringung von Dokumenten, vorläufig nur via SDG-Liste

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Im Stammzahlenregister (Vertretungsregister) haben die Sachverständigen bereits jetzt die Möglichkeit, anderen Personen im System eine Vollmacht zur Einbringung von Gutachten via DES zu erteilen. Dazu wählt man in einem Menüpunkt den entsprechenden Button aus. So ermächtigte Personen sollen anstelle des Vertretenen (=Sachverständigen) Gutachten oder ähnliche Dokumente online einbringen können.

Obwohl diese Funktion im System bereits ausgewählt und die Vollmacht somit erteilt werden kann, wird dieses Feature derzeit vom System noch nicht "als wirksam" berücksichtigt.

Laut Auskunft der Bundesrechenzentrum GmbH, die mit der Umsetzung dieser Funktionen betraut ist, wird die tatsächliche Implementierung dieser Funktion noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die gleiche Funktion besteht allerdings in der SDG-Liste nach wie vor. Die vorgesehenen Vertretungen können dort in den persönlichen Daten in der SDG-Liste wirksam eingetragen werden.

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