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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 3 / 2017

Artikel

Editorial

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Elektronische Gutachtenserstattung: "Online-Eingaben der Justiz" - das "neue DES"

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Datenschutz-Grundverordnung – Verhaltensregeln für Sachverständige?

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Aktuelle Rechtsfragen für den Sachverständigen – 2017

Im Berichtszeitraum Mai 2016 bis April 2017 finden sich über 60 höchstgerichtliche Entscheidungen Sachverständige betreffend. Diesem Rückblick liegt der gleichnamige Vortrag des Verfassers am 23. 4. 2017 beim Brandlhofseminar zugrunde. Eingegangen wird daneben auch auf das Thema Mietrecht und Ökologisierung sowie die Gewerberechtsnovelle. Eine Übersicht über aktuelle Literatur rundet den Beitrag ab. Für wichtige Vorarbeiten danke ich wieder Frau Maga. Beate Geretschläger, die am Institut für Umweltrecht der JKU Linz als Projektassistentin tätig ist.

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Drei Jahre Erfahrung mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Am 1.1.2014 nahmen elf Verwaltungsgerichte (in Folge: VwG) (das Bundesverwaltungsgericht [in Folge: BVwG] und das Bundesfinanzgericht sowie in jedem Bundesland ein Verwaltungsgericht im Rahmen des sogenannten "9+2-Modells") ihre gerichtliche Arbeit auf und lösten damit mehr als 120 bis dahin bestehende Sonderbehörden ab. Auf Bundesebene allein wurden mehr als 30 Sonderbehörden durch das BVwG quasi ersetzt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform ann mit Recht als die größte Strukturreform in der Verfassungsgeschichte der Nachkriegszeit, bezogen auf den verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz, bezeichnet werden. Kernpunkt dieses Jahrhundertprojekts war die Errichtung einer umfassenden zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der größte Unterschied zu den davor eingerichteten administrativen Instanzenzügen liegt darin, dass es im Rahmen der österreichischen Verwaltung bis Jänner 2014, abgesehen vom Verfassungsgerichtshof (in Folge: VfGH), nur eine gerichtliche Ebene - den Verwaltungsgerichtshof (in Folge: VwGH) - gegeben hat. Gegen die Entscheidung einer Behörde konnte vor dem 1.1.2014 im Regelfall lediglich eine Berufung an eine übergeordnete Verwaltungsbehörde, gegebenenfalls eine unabhängige Sonderbehörde, eingebracht werden. Erst nach Ausschöpfung des behördlichen Instanzenzugs war eine gerichtliche Überprüfung durch den VwGH möglich.

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Sachverstand und Streitvermeidung

Die Digitalisierung aller gesellschaftlichen Arbeits- und Lebensbereiche wird zukünftig neue Herausforderungen an die Sachverständigen stellen. Begriffe wie Industrie 4.0 oder Baubetrieb 4.0 sind in aller Munde, akademische Diskussionsveranstaltungen nähern sich diesem Thema aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln. Die bisherigen Aufgaben von Sachverständigen werden mit digitaler Unterstützung in etwas anderer Form zu lösen sein. Gerade über den Lebenszyklus eines Bauprojektes, von der Planung über das Bauen bis zum Betrieb, tun sich durch den vermehrten digitalen Datenfluss vielfältige Chancen, aber auch Risiken auf. Um diese Chancen verstärkt zu nutzen und die Risiken einzudämmen, sind der Hauptverband der Sachverständigen und die Plattform 4.0 Planen.Bauen.Betreiben eine strategische Partnerschaft eingegangen. Kern dieser Partnerschaft ist der offene Austausch von Erkenntnissen und Erfahrungen in Form von wissenschaftlichen Veranstaltungen, Diplomarbeitsreihen, Praxis-Foren, Schriften und Musteranwendungen bei Pilotprojekten.

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Der Sachverständige im Strafprozess

Ein kurzer Überblick auf die Agenden des Sachverständigen im Strafverfahren unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strafrechts. So werden ua Befangenheit, Beschleunigungsgebot sowie die Aspekte der Laienbeteiligung im Licht der gutachterlichen Tätigkeit dargestellt. Auch werden die Organe des Strafverfahrens (Staatsanwaltschaft, Richter aller Instanzen) sowie die Zusammensetzung der Gerichte vom Einzelrichter am Bezirksgericht bis zum Geschworenengericht am Landesgericht dargestellt.

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Verwendung von Gebraucht-, Nachbau- und Ident-Ersatzteilen im Kfz-Schadenersatz

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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: H. Krammer

Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit eines Sachverständigen bei einer Vielzahl von Verwaltungsübertretungen (§ 2 Abs 2 Z 1 lit e und § 10 Abs 1 Z 1 SDG)

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Zur Höhe des Gebührenvorschusses (§ 26 GebAG) im Verhältnis zum geleisteten und zu erwartenden Personalund Sachaufwand

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Zu Schreibgebühr und Materialkosten (§ 31 GebAG) und Mühewaltungsgebühr (§ 34 GebAG) – Gebührenverzeichnung (§ 38 GebAG)

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Teilnahme des Sachverständigen an der Hauptverhandlung – Mühewaltungsgebühr nach § 34 Abs 2 oder § 35 Abs 1 und 2 GebAG; Vorbereitung auf die Verhandlung – Gebühr nach § 34 oder § 36 GebAG

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Bemessung der Gebühr nach § 35 Abs 2 GebAG bei Gutachten des Ärztetarifs (§ 43 Abs 1 Z 1 GebAG) – Bescheinigungspflicht (§ 38 Abs 2 GebAG) bei der Gebühr für Zeitversäumnis (§§ 32 und 33 GebAG)

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Berichte

Kassenverwalter Mag. Othmar EBERHART legt seine Funktion zurück

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EuroExpert-Symposium in Wien: E-Justice in the European Union

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Delegiertenversammlung 2017 in Alpbach, Tirol

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