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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 2 / 2018

Artikel

Editorial

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Datenschutz bei Sachverständigentätigkeit

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Der Sachverständige als Zeuge

Was von einem Sachverständigen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verlangt wird, lässt sich gemeiniglich so auf den Punkt bringen: die Beantwortung von Tatsachenfragen des Gerichts, die Vermittlung von Erfahrungssätzen und das Ziehen von Schlussfolgerungen unter Anwendung seiner Sachkunde. Was ist allerdings von einem (ehemaligen) Sachverständigen gefragt, der im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nun als Zeuge einvernommen wird: Worin unterscheidet sich der Zeuge vom Sachverständigen, welche besonderen Pflichten treffen den Zeugen, die den Sachverständigen nicht berühren, und auf welche Schranken muss der Zeuge achten, wenn er aus seinem Wissen als (ehemaliger) Sachverständiger schöpft?

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Wertermittlung für Finanzierungszwecke im sozialen Wohnbau

Die regulatorischen Anforderungen an Banken und die Internationalisierung der Aufsicht erfordern in der Wertermittlung für Finanzierungszwecke zunehmend eine ertragsorientierte Methodik. Die korrekte Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes ist jedoch im Umfeld der Gemeinnützigkeit mit kostenbasierten Mieten eine Herausforderung. Im Rahmen einer Masterthesis an der Donauuniversität Krems wurde eine Scorecard entwickelt, welche eine geeignete Methodik zur Darstellung des zentralen Themas Leerstehungsrisiko bietet. Der Artikel ist eine Zusammenfassung der Problemstellung und stellt einen Lösungsansatz für die Ableitung und Begründung eines Kapitalisierungszinssatzes für im Rahmen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes vermietete Objekte vor.

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Die Berücksichtigung langlebiger Wirtschaftsgüter im Unterhaltsrecht

Die Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter kann für die unterhaltsrechtliche Einkommensermittlung entweder mit der betriebswirtschaftlich berechneten linearen AfA oder über die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden. Aus fachlich-methodischer Sicht, wie auch aus Gründen der Praktikabilität ist die lineare AfA die geeignetere Methode. Der Sachverständige hat allerdings zu prüfen, ob Geldflüsse in Höhe der AfA tatsächlich der (Eigen-)Kapitalwiedergewinnung dienen und/oder im Unternehmen wirtschaftlich verwendet oder benötigt werden oder privat entnommen bzw. oder zwecks Entnahme nach Ende der Unterhaltsverpflichtung angesammelt und so dem Unterhaltsberechtigten entzogen werden. Da bei vereinfachenden Einkommensermittlungsarten (Landwirte, Selbständige, Vermietung) Privatnahmen in der Praxis oft nicht feststellbar sind, kommt der fachkundigen Einschätzung des Sachverständigen eine große Bedeutung zu.

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Berücksichtigung von Vorschäden bei der Regulierung von Schadenersatzansprüchen

In Österreich sind derzeit rund 6,5 Mio Kraftfahrzeuge zum Verkehr zugelassen . Pro Jahr kommt es in der KFZ-Haftpflichtversicherung zu ca. 523 000 Schadensfällen, in der KFZ-Kaskoversicherung werden ca. 755 000 Schäden pro Jahr gedeckt (Haftpflicht und Kasko ca. 1,4 Mio). Insgesamt beträgt das gesamte Leistungsvolumen in der KFZ-Versicherung jährlich rund 2,2 Mrd Euro. Bei der Regulierung von Schadenersatzansprüchen nach Unfällen spielen Vorschäden eine außerordentlich wichtige Rolle. Aber nicht nur bei der Schadensregulierung muss eine Bewertung des KFZ durchgeführt werden, auch im KFZ-Handel kommt der richtigen Fahrzeug- und Schadensbewertung eine wichtige Rolle zu. In Österreich werden jährlich immerhin ca. 990 000 Gebrauchtfahrzeuge zum Verkehr zugelassen. Meistens werden diese Fahrzeuge vor dem Verkauf einer Bewertung unterzogen, bei der Vorschäden zu berücksichtigen sind. Kraftfahrzeug, KFZ-Haftpflichtversicherung, Schadensfälle, Schadenersatzansprüche, Unfälle, Bewertung, Vorschäden, Schadensbewertung

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Ermittlung von möglichen Zahlungsflüssen im Zusammenhang mit Fortbestehensprognosen durch Monte-Carlo-Simulation

Im Zuge der Erstellung von insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognosen kann die Monte-Carlo-Simulation herangezogen werden, um einen Beitrag zum Erkennen der überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Fortbestandes zu leisten. Für die Beurteilung, ob Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens im Prognosezeitraum erhalten bleibt, ist nicht nur das richtige Prognostizieren von Umsätzen erforderlich, sondern auch der Zeitpunkt, aus dem die daraus resultierenden Forderungen getilgt werden. In diesem Beitrag wird gezeigt, wie die Erwartungswerte (Mittelwerte) und die Standardabweichungen zu den Zahlungseingangsstufen der Forderungseingänge ermittelt werden.

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Wider die Dämmstofflüge

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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: Dr Harald Krammer

Zur Haftung des Sachverständigen bei der gerichtlichen Zwangsversteigerung einer Liegenschaft (§ 141 Abs 1 und 5 EO; § 2 LBG)

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Zur Haftung des Sachverständigen für einen unrichtigen Energieausweis (§§ 1299 und 1300 ABGB)

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Zum Beweisaufnahmeermessen bezüglich des Sachverständigenbeweises des Pflegschaftsrichters im Außerstreitverfahren, insbesondere unter Beachtung des Kindeswohls

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Notwendige Kosten für eine Fremdleistung, die der Sachverständige üblicherweise nicht selbst erbringt, sind zu ersetzen (§ 31 Abs 1 Z 5 GebAG)

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Zur Warnpflicht des Sachverständigen (§ 25 Abs 1a GebAG)

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Die Warnpflicht nach § 25 Abs 1a GebAG ist bei einem Obergutachten nach § 37 Abs 1 GebAG auf die Prognostizierung ansonsten nicht abschätzbarer Kosten eingeschränkt

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Mittelbare Anwendung der Pauschalvereinbarung der medizinischen Sachverständigen in Wien, Niederösterreich und Burgenland mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in Sozialrechtssachen im Wege der Zustimmung des beklagten Sozialversicherungsträgers nach § 42 Abs 1 Z 2 ASGG (siehe auch § 37 Abs 2 GebAG)

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Gebührenvorschuss an den Sachverständigen (§§ 26 und 41 Abs 2 GebAG) – Kostenvorschuss der Partei (§ 365 iVm § 332 Abs 2 ZPO und § 3 GEG)

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Schmerzengeldsätze in Österreich

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Berichte

Empfehlung der Kapitalisierungszinssätze für Liegenschaftsbewertungen

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Rezertifizierung 2018

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Landesverband Tirol und Vorarlberg: Personelle Veränderungen im Vorstand

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Internationale Fortbildungstagung für Sachverständige der Fachgruppe 54 „ Pretiosen, Uhren und Modeschmuck“

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