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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 4 / 2020

Artikel

Editorial

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Rechtsprechung zum Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht für Sachverständige und Juristen

Gewährleistungs- und Schadenersatzprozesse sind im Gerichtsalltag von großer Bedeutung. In kaum einem dieser Verfahren kommt das Gericht ohne die Unterstützung durch einen oder mehrere Sachverständige aus. Die Gutachtensaufträge und Fragestellungen an die SV in diesen Verfahren sind vielschichtig und oft sehr anspruchsvoll. In vielen Verfahren bildet das schlüssige Gutachten der oder des vom Gericht bestellten Sachverständigen die maßgebliche Grundlage für das Urteil. Der Beitrag bietet eine Auswahl praktischer Fälle zum Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht mit Bezug zu Sachverständigen und ihren Gutachten. Behandelt werden unter anderem die Folgen der Auftragsüberschreitung sowie die Bedeutung des Standes der Technik und von ÖNORMEN für Sachverständige.

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Schäden an Parkett und Bodenbelag: Fußbodenkonstruktion, Bauphysik oder gestörter Bauablauf?

Schüsselungen bei Massivhaus-Landhausdielen, oder Fugenbildungen bei Parkettböden - offene Nähte und Fugenflankenabrisse sowie Beulen-/Blasenbildungen in elastischen Bodenbelägen: meistens wird die Ursache hierfür in Fehlern der Werkleistung der ausführenden Handwerksunternehmen gesucht. Zu wenig Kleber, der falsche Kleber, verpasste Ablüfte-/Einlegezeiten oder mangelnde Sorgfalt bei der handwerklichen Ausführung werden als häufigste Schadensursachen erkannt. Nur selten beschäftigen sich Gutachter im Nachhinein mit anderen Frage zu den Ursachen: inwieweit konnte ein gestörter Bauablauf die Baufreiheit für das Gewerk Parkett- und/oder Bodenbelagarbeiten behindern? Inwieweit führt etwa nachstoßende Feuchtigkeit von jungen Geschoßdecken aus Stahlbeton mit schwimmenden Estrichen und dampfdichtem Bodenbelag (PVC/Linoleum, u.a.) und/oder feuchteempfindlichen Holzböden dabei zu Schäden am Oberboden? Die nachfolgenden Fallbeispiele zeigen auf, warum ein gestörter Bauablauf in Überlagerung mit einer kritischen Bauphysik tatsächlich die hauptsächlich wirksamen Schadensauslöser sein können.

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Zur Frage der angemessenen Wertsicherung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen

Unter den heutigen agrarpolitischen Gegebenheiten hat die Bedeutung von Flächenzupachtungen bei den noch in Österreich vorhandenen Landwirtschaftsbetrieben zugenommen. Derartige Pachtverträge werden im Regelfall für langfristige Zeiträume von mehreren Jahren abgeschlossen und weisen Wertsicherungsvereinbarungen auf. Aus ökonomischer Sicht ist in diesem Zusammenhang die Verwendung des Verbraucherpreisindexes (VPI) aus mehreren, in der vorliegenden Veröffentlichung diskutierten Gründen völlig ungeeignet. Empfohlen wird die Verwendung des allgemein zugänglichen Datenmaterials der Agrarindizes, da dieses eine an die gebietsspezifischen Produktionsmöglichkeiten angepasste Wertsicherung ermöglicht und somit eine bessere und faire Verteilung der Erträge und Risiken von Pachtungen während der Pachtdauer gewährleistet.

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Die Immobilienbewertung im mehrgeschoßigen Holzwohnbau

Die Bewertung von Immobilien nimmt zunehmend - auch im Holzbau und hier vor allem im mehrgeschoßigen Holzwohnbau - einen wesentlichen Stellenwert in der monetären Gesamtbetrachtung eines Bauwerkes ein. Zurzeit werden für immobilienwirtschaftliche Bewertungen eines Holzbaus Kriterien eingesetzt, welche für den klassischen mineralischen Massivbau definiert und für den relativ jungen großvolumigen Holzbau bis dato noch nicht adaptiert wurden. Dieser Fachartikel widmet sich einerseits den Basis- bzw. Eingangswerten in diese Bewertungssystematik sowie den Unterscheidungsmerkmalen, aber auch den Parallelen des Holzbaus mit dem mineralischen Massivbau, einerseits aus bautechnischer Sicht und andererseits vorrangig aus immobilienwirtschaftlicher Sicht. Daraus abgeleitet wird in diesem Fachartikel sowie der zugehörigen Langfassung in Form einer umfassenden Studie ein Vorschlag für holzbauspezifische Ergänzungen und zu betrachtenden neuralgischen Detailpunkten in künftigen Bewertungen erläutert sowie weitere wertbeeinflussende nicht-holzbauspezifische Faktoren vor allem vor dem bauphysikalischen Hintergrund diskutiert. Ziel ist es demnach, eine neutrale baustoffunabhängige Betrachtungsweise in jenen Kategorien zu ermöglichen, in denen der eingesetzte Baustoff und dessen Einschätzung direkte Auswirkung auf das Bewertungsergebnis - wie bspw. Konstruktion, Dach, Fassade - hat. Sämtliche nicht baustoffspezifischen Ausstattungsmerkmale - wie bspw. Ausbau, Fenster, Böden, Türen, HKLS, udgl. - sollen weiterhin auf gleicher Basis baustoffunabhängig in den bestehenden Ausstattungsqualitäten normal, gehoben und hochwertig eine valide Immobilienbewertung ermöglichen und damit auf Basis von Vergleichbarkeit, Reproduzierbarkeit und Transparenz dem Holzbau einen fairen Wettbewerb am Markt sichern.

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Erratum

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Bewertung der Filterfunktion von Naturpools

Ein Naturpoolfilter funktioniert dann ausreichend, wenn er unter Normalbedingungen nährstoffarme - sogenannte oligotrophe - Verhältnisse aufrechterhalten kann. Um dies zu erreichen müssen beide Filterfunktionen in ausreichendem Maße gegeben sein: 1. Filtration und 2. Phosphorfixierung. Festgestellt wird die Einhaltung der Grenzen durch Erhebung der Sichttiefe (nötigenfalls auch der Chlorophyll-a-Konzentration) und der Gesamtphosphorkonzentration.

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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: Dr Manfred Mann-Kommenda, MSc

Bescheinigung der geleisteten Stunden und des Stundensatzes (§ 34 Abs 1 und § 38 Abs 2 GebAG) – Tarif für die Schätzung von Liegenschaften, zurückliegender Stichtag und Bewertung eines Liegenschaftsteils (§§ 34 und 51 GebAG)

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Wissenschaftliche Leistung (§ 49 Abs 2 GebAG) – Gutachten über mögliche ärztliche Kunstfehler (§ 34 und § 43 Abs 1 Z 1 GebAG) – Honorarordnung der österreichischen Ärztekammer für gutachterliche Leistungen und 20%iger Abschlag (§ 34 Abs 2 letzter Satz und Abs 4 GebAG) – Warnpflicht des Sachverständigen (§ 25 Abs 1a GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Beiziehung von Hilfskräften (§ 30 GebAG) – Vorlage von Honorarnoten und Neuerungsverbot im Rekursverfahren (§ 34 und § 41 Abs 1 GebAG) – Kosten für Ablichtungen von Aktenteilen (§ 31 Abs 1 Z 1 GebAG) – Kosten für Fremdgeräte (§ 31 Abs 1 Z 4 GebAG)

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Anfechtungsbefugnis des Revisors und Ersatzpflicht der Parteien bei Auszahlung aus Amtsgeldern (§ 2 GEG; § 40 Abs 1 ZPO) – Einheit des Sachverständigenbeweises und Ersatzpflicht der Parteien (§ 2 GEG; § 42 GebAG)

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Ersatzpflicht des säumigen Sachverständigen (§ 354 Abs 1 ZPO) – Kostenersatzpflicht dem Grunde und der Höhe nach (§§ 326 und 334 ZPO) – Entschuldigung des Sachverständigen (§ 333 Abs 2 ZPO)

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Berichte

Nachruf auf Ehrenpräsident TR Bmstr. Ing. Anton VOIT

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Nachruf auf Prof. Mag. Dr. Thomas KEPPERT

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Architekt Dipl.-Ing. Klaus DREIER – neuer Präsident

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Index

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