Hier finden Sie den Inhalt der Verbandszeitschrift "SACHVERSTÄNDIGE". Für Mitglieder stehen die einzelnen Artikel und Entscheidungen im Mitgliederbereich zur Verfügung. Jene Mitglieder, die die Chipkarte (SV-Ausweis) verwenden, können österreichweit ohne weiteres auf die Zeitung zugreifen. Jene Mitglieder, die einen Zugriff mit Benutzername und Passwort wünschen, müssen diese Kombination von ihrem Landesverband erhalten.

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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 2 / 2021

Artikel

Editorial

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DSGVO: Beurteilungen zu ausgewählten datenschutzrechtlichen Fragen

Das Ziel des vorliegenden Artikels ist es, die wichtigsten Auswirkungen der DSGVO für die Tätigkeit als Sachverständiger zu beleuchten. Behandelt werden (insbesondere) der Anwendungsbereich der DSGVO, die Rolle des SV als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter, die Aufbewahrungspflichten und -rechte nach Abschluss der Tätigkeit und die Löschung von (personenbezogenen) Daten. Der Artikel richtet sich sowohl an Sachverständige, die im Auftrag eines Gerichts / einer Behörde als auch an solche, die für eine Privatperson tätig werden.

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DSGVO-Update für Sachverständige

Mit 25.5.2018 trat die DSGVO in Kraft und hat natürlich auch Auswirkungen auf die Tätigkeit eines Sachverständigen. Auch wenn die hohen Strafen bislang ausblieben, so ist es doch wichtig sich mit den notwendigen Vorschriften auseinanderzusetzen. Vorschriften, die aber oft unklar formuliert sind, viele Fragen bleiben daher offen. Dieser Artikel gibt daher einen Überblick über aktuelle Entscheidungen von diversen Behörden - insbesondere natürlich der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) - die erste Klarheit bringen.

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Die merkantile Wertminderung von Kunstobjekten

Merkantile Wertminderung entsteht durch die "gefühlsmäßige Abneigung" von potentiellen KäuferInnen, nach einem Schaden, selbst wenn dieser restauriert wurde. Als Berechnungsgrundlage für die merkantile Wertminderung ist der Marktwert zu nehmen, da eine "fiktive Verkaufssituation" angenommen wird. Zur Berechnung der merkantilen Wertminderung wurden die folgenden sechs Schlüsselfaktoren bestimmt und erklärt: Vorzustand, Schwere, Lage des Schadens, Künstlerische Intention, Originalität sowie Verfügbarkeit am Markt.

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Zur Gebührenverzeichnung und -bestimmung bei Schätzungen im Exekutions- und Verlassenschaftsverfahren

Der Beitrag befasst sich mit Aspekten des Gebühren-Splittings. Bei Schätzungen im Exekutionsverfahren kann der Sachverständige - genauso wie im Zivilprozess - die höhere, freie Mühewaltungsgebühr nach § 34 Abs 1 GebAG geltend machen. Im Verlassenschaftsverfahren ist er auf die eingeschränkte Gebühr nach § 34 Abs 2 GebAG verwiesen. Die übliche Praxis bei der Gebührenbestimmung mit Zahlungsauftrag an den Erben bewirkt dabei jedoch, dass der Sachverständige keinen Anspruch auf Zahlung aus Amtsgeldern mehr hat, sollten die Erben wider Erwarten nicht zahlen.

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Haftungsvermeidung bei Energieausweiserstellung

Wir wissen alle, dass Energie kostbar ist und es welt- und europaweite Sparziele für dieses Luxusgut gibt. Eines der Kontrollinstrumente ist das Energieausweisvorlagegesetz in seinen jeweiligen Formen, das den Ersteller von Energieausweisen in eine starke Pflicht und unmittelbare Haftung bringt. Die Folgen von Fehlern bei der Erstellung können hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Durch die künftigen Anstrengungen der Staatengemeinschaft hinsichtlich Klimaschutz ist erwartbar, dass an die Qualität von Energieausweisen pro futuro ein noch genauerer Sorgfaltsmaßstab angelegt wird. Grund genug also, diese Haftung näher zu erörtern.

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Frei verfügbare Laserscan-Geländedaten: Erhöhte Treffsicherheit bei Vermessungsgutachten für Grenzstreitigkeiten und Wegerechte

Laserscan-Aufnahmen vom Flugzeug aus zeigen Geländeformen sehr detailliert. Deshalb wird diese Fernerkundungs-Technologie sehr erfolgreich in der Archäologie und im Umweltschutz eingesetzt. Gerade für Grenzstreitigkeiten und Wegerechte im ländlichen Bereich bietet die flächendeckende Verfügbarkeit von Laserscan-Daten in Österreich völlig neue Möglichkeiten, die Katastralmappe besser zu interpretieren. Das ergibt eine erhöhte Treffsicherheit bei Vermessungs-Gutachten.

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Pensionsbezug und Erwerbseinkommen?

Im Artikel werden die aktuell geltenden Möglichkeiten einer altersbedingten Pensionierung, die Pensionsberechnung und die Berücksichtigung von Abschlägen und Zuschlägen in einer nachvollziehbaren Form aufbereitet. Im Anschluss wird - für die Zielgruppe der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen möglicherweise von besonderem Interesse - im Detail darauf eingegangen, ob und in welchem Ausmaß neben einem laufenden Pensionsbezug ein Erwerbseinkommen erwirtschaftet werden kann und wie sich ein solches auf den Pensionsbezug auswirkt.

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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: M. Mann-Kommenda

Sachverständige als „Verantwortliche“ im Sinne des Datenschutzrechts (Art 4 Z 7 DSGVO) – datenschutzrechtliches Auskunftsrecht gegenüber dem Sachverständigen (Art 15 DSGVO) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Teilnahme an der Verhandlung und mündliche Erläuterung des Gutachtens (§ 35 Abs 2 GebAG) – Aktenstudium und Vorbereitung auf die Verhandlung (§§ 34 und 36 GebAG)

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Ergänzung des schriftlichen Gutachtens in der Verhandlung (§ 35 Abs 2 GebAG)

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Schlüssiger Verzicht auf Auszahlung aus Amtsgeldern (§ 34 Abs 1 GebAG) – mündliche Erörterung des Gutachtens und Stundensatz (§ 35 Abs 2 GebAG) – Mühewaltung und Vorbereitung des Gutachtens (§ 34 GebAG) – Hilfskräfte und Subgutachter (§ 30 GebAG)

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Rechtzeitigkeit der Kostenwarnung (§ 25 Abs 1a GebAG) – Höhe des erliegenden Kostenvorschusses (§ 3 GEG) – dringende und unaufschiebbare Tätigkeiten (§ 25 Abs 1a GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Tarif für Unfallrekonstruktion und Einzelleistungen (§ 48 Z 5 GebAG) – Lizenzkosten für Simulationsprogramm (§ 31 Abs 1 Z 4 GebAG)

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Berichte

Rezertifizierung 2021

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Gerichtsgebühren ab 1.5.2021 erhöht

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Schmerzengeldsätze in Österreich in Euro

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Empfehlung der Kapitalisierungszinssätze für Liegenschaftsbewertungen

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Empfehlungen für Herstellungskosten

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Jour fixe Immobilienbewertung

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Rezertifizierung 2022

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