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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 4 / 2023

Artikel

Editorial

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Hitzeschutz: Sind unsere Gebäude fit für das künftige Klima?

Änderungen im Klima zeichnen sich ab, und es ist an der Zeit, geeignete sinnvolle Maßnahmen für die Bewältigung dieser Herausforderungen im gesellschaftlichen Kontext zu entwickeln und auf ein wirksames Risikomanagement zu setzen. Ein Teil der erforderlichen Schritte betrifft dabei jene Maßnahmen, die jenen Anteil aus gesamtheitlicher Sicht zu reduzieren, der durch menschliche Aktivitäten einen unerwünschten Beitrag leistet. Mit Gewissheit kann man jedenfalls von dem Erfordernis einer künftigen Kreislaufwirtschaft ausgehen.

Aufgrund der nicht zu negierenden Möglichkeit, dass zahlreiche und teilweise noch wenig erforschte Mechanismen zu den wahrgenommenen Änderungen in Witterung und Klima beitragen, ist der mögliche, tatsächlich wirksame Gesamtbeitrag in seiner Größenordnung heute immer noch Gegenstand der Wissenschaft.

Im Sinne einer Risikovorsorge wird es dennoch notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die unser Lebensumfeld robuster für die prognostizierten Entwicklungen, aber auch die Anpassung an neue Erkenntnisse macht, um hier zu mehr Resilienz zu kommen.

Ein großer Beitrag dazu betrifft hier die gebaute Umgebung samt der Infrastruktur. Werkzeuge und Wissen, die in der Folge zu einer bewussten, zielgerichteten Risikovorsorge und u.a. einem besseren Verhalten unserer Gebäude in künftigen Klimaszenarien beitragen, müssen umgehend bereitgestellt und nutzbar gemacht und auch genutzt werden.

Gebäude, die jetzt saniert oder gebaut werden, sind jene, die uns künftig bei den geänderten Klimabedingungen zur Verfügung stehen und entsprechenden Schutz bieten, aber auch kreislaufwirtschaftlichen Kriterien entsprechen sollten.

Die hier dargestellten Bereiche stellen nur einen kleinen Ausschnitt der Problematik dar. Die Gesamtheit der Szenarien und Optionen müssen durchdacht und umfassend begriffen und vorhandene Chancen ergriffen werden, um jetzt die richtigen Maßnahmen zu setzen, im Sinne einer Risikominimierung. Aber auch falsche Wege nur einfach schneller zu gehen, trägt erfahrungsgemäß nicht zur Zielerreichung bei. Die Ergebnisse der Umsetzung und die Entwicklung der Randbedingungen selbst sind daher laufend zu evaluieren und die Handlungen entsprechend anzupassen.

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Der angemessene Zinssatz bei Baurechts- und Superädifikatsliegenschaften

Der Artikel bietet eine Auswertung der Marktdaten über Baurechtsverträge in den Landeshauptstädten im Zeitraum 2006 - 2022 Dafür werden zwei Datenbasen als Quelle herangezogen: zum einen das Grundbuch, hier werden die Tagebuchzahlen analysiert und somit ein verlässliches Zahlenwerk über neu abgeschlossene oder verlängerte Baurechtsverträge geboten. Die andere Datenbasis wurde von der Firma ImmoUnited zur Verfügung gestellt, aus dieser sind zusätzlich Angaben über die Grundstücksfläche und dem vereinbarten Bauzins zu entnehmen.

Die Auswertung schlief mit der Erkenntnis, dass gerade im Zeitraum 2019-2022 die zugrundegelegten Flächen und die Bauzinse markant gestiegen sind.

Im weiteren Artikel wird Bezug auf den Vortrag des Autors beim 31. Brandlhof-Seminars (veranstaltet vom Landesverband für Oberösterreich und Salzburg der Gerichtssachverständigen) genommen. Aus seiner beruflichen Praxis als Bauträger wird ein Kalkulationsmodell für die Realisierung von Projekten im Baurecht dem konventionellen Modell (Grundankauf) in den beiden Vermarktungsformen Vermietung und Verkauf im Wohnungseigentum aufgestellt. Neben dem Bauzins werden als zwei weitere wertbestimmenden Komponenten die Laufzeit des Baurechts und die Heimfallregelung erörtert.

Abschluss bildet eine detaillierte Analyse von 18 Baurechtsverträgen in den Jahren 2020-2022 die beim Bezirksgericht Linz abgeschlossen worden sind

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Praktikable Schallschutzlösungen im Holzbau

Die Qualität vom Schallschutz im Holzbau hat in den letzten Jahren ein Niveau erreicht, welches mit Baumaterialien höherer Dichte (zB Stahlbeton) gleichgesetzt werden kann. In diesem Artikel werden Grundprinzipien und praktikable Lösungen beschrieben, die einen qualitätsvollen, hohen Schallschutz im Holzbau gewährleisten. Aufgrund der geringen Masse der einzelnen Bauteilschichten ist im Holzbau, beim Luft- und Trittschall, immer mehrschaliger Aufbau „Masse–Feder–Masse System“ erforderlich. Die schalltechnische Wirkungsweise der einzelnen Schichten ist dabei abhängig von der flächenbezogenen Masse und der Biegesteifigkeit der Schalen (Masse) sowie der dynamischen Steifigkeit der Dämmschichten (Feder). Im Beitrag wird neben der Information über die richtige Zusammensetzung der Bauteilschichten auch der Einfluss der Schallnebenwege, die Abschätzung des Einzahlwertes beim Luft- und Trittschallschutz beschrieben, sowie auf Merkmale für praktikabel Schallschutzlösungen im Holzbau hingewiesen.

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Geothermische Nutzungen angesichts des Klimawandels – Erfahrungen bei Planung, Bau und Betrieb aus hydrogeologischer Sicht

Um das Ziel 2050 einer energieautonomen Energieversorgung in Österreich zu er-reichen ist es nötig fossile Heizsysteme zu ersetzen und neue Heizanlagen mög-lichst energieeffizient zu errichten und betreiben. Dabei stellen geothermisch be-triebene Wärmepumpenanlagen für die Beheizung von Wohn- und Betriebsgebäu-den einen nicht bedeutenden Teil der „Energiewende“ dar.

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Und alles, was nicht als Fälschung entlarvt wird, bleibt ein Original

Fälschungen in der Kunst sind heute auf Rang 3 der Kriminalstatistik. Es ist daher besonders wichtig für die Rechtsprechung faktenbasierte Unterlagen zu erhalten, die eine klare Entscheidung möglich machen. Der vielberühmte 6. Sinn des Connaisseurs sollte ausgedient haben. Im Artikel werden die geeignetsten technischen und naturwissenschaftlichen Untersuchungsmethoden vorgestellt, deren kompetente Anwendung und Interpretation in den meisten Fällen klare und eindeutige Antworten ergeben.

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Sachverständige fragen - der Verband antwortet

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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: H. Krammer

Mühewaltungsgebühr für eine Kostenschätzung (§ 34 GebAG) – Bescheinigung des Zeitaufwands (§ 34 GebAG und § 39 Abs 1 GebAG)

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Gebührenrahmen bei Pflegegutachten und 20%iger Abschlag (§ 34 Abs 2 und Abs 3 Z 2 GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Rechtzeitigkeit einer Gebührenwarnung (§ 25 Abs 1a GebAG) – unzulässige Entbindung von der Warnpflicht (§ 25 Abs 1a GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Vortrag des Gutachtens in der Hauptverhandlung (§ 35 Abs 1 GebAG) – Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens (§ 35 Abs 2 GebAG)

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Standardfälle medizinischer Gutachten (§ 43 Abs 1 GebAG) – „eingehende“ und „besonders eingehende“ Begründung des Gutachtens (§ 43 Abs 1 Z 1 lit d und e GebAG) – Kumulierung des Ärztetarifs (§ 43 Abs 1 Z 1 GebAG)

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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Legung der Gebührennote in Strafsachen (§ 38 Abs 1 GebAG; § 364 StPO)

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Berichte

Übermittlung von Gerichtsentscheidungen zum Sachverständigenrecht und zum Gebührenrecht erbeten

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Wichtig für alle im Jahr 2019 oder 2020 zertifizierten oder rezertifizierten Sachverständigen: Rezertifizierung 2024 und 2025

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Symposium „Stand der Technik“

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Revirements im Justizbereich

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Nachruf auf Hofrat Dipl.-Ing. Friedrich BAUER

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Index

Index zum Jahrgang 2023 der Zeitschrift „Sachverständige“

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