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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 3 / 2010

Artikel

Nomenklatur geändert: Medizin - Psychologie - Gesundheit - Maschinen - Länderkunde

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Elektronische Gutachtensübermittlung - neue Kommunikationsform in Erprobung

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Aktuelle Rechtsfragen für den Sachverständigen - 2010

Der Überblick über die höchstgerichtliche Judikatur des Jahres 2009 widmet sich vor allem Fragen der Enteignung, Haftung und Bewertung. Im Zusammenhang mit der Enteignung ist insbesondere die „Natura 2000“-Entscheidung zu nennen. Neben dem „merkantilen Minderwert“ werden im Kapitel „Bewertung“ Fragen der Auswirkungen eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes und des Ortes der Bewertung erörtert. Im Themenbereich „Haftung“ ist jene der Sachverständigen für unrichtige Gutachten im Vordergrund. Zum Abschluss werden mögliche neue Aufgaben für Sachverständige im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und der neuen Umwelthaftungsgesetze vorgestellt. 

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Beweissicherung in Großverfahren

Anhand des Großprojekts Flughafen Skylink wird eine neue Art und Dimension der voll elektronischen Beweissicherung aufgezeigt. Dr Rant berichtet über die an ihn gestellten Anforderungen, wie mit Hilfe neu entwickelter Softwarepakete die lückenlose Erfassung, die Video- und Fotodokumentation der Mängel, die Koordination eines Teams von zahlreichen Fachleuten und die Präsentation vor Gericht nach den Vorgaben der Zivilprozessordnung möglich war. 

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Sichtbeton - Beton, der sich sehen lassen kann

Sichtbeton verfügt über eine ganze Reihe von Vorzügen, vorausgesetzt dass Planung und Ausführung den einschlägigen Richtlinien und Normen entsprechen. Der verwendete Beton und allenfalls vereinbarte Abweichungen von den Regelwerken beeinflussen den Gesamteindruck ebenso wie die Art und Ausformung der Schalung. Sichtbeton bietet für die Sachverständigen ein weites Betätigungsfeld und verlangt sowohl vom Planer als auch vom Ausführenden ein überdurchschnittliches Maß an Fachwissen und praktischen Kenntnissen.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass sich auf dem Gebiet der Betontechnologie, sei es durch die Einführung des selbstverdichtenden oder auch des ultrahochfesten Betons, in den letzten Jahren wesentliche Veränderungen ergeben haben, die an die Aktualisierung des Fachwissens des Sachverständigen hohe Ansprüche stellen.

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Änderungen an Fahrzeugen auf legalem Weg - erlaubt ist, was gefällt?

Änderungen an Fahrzeugen sind nach wie vor sehr beliebt. Dass sich durch entsprechende Umbaumaßnahmen jedoch auch negative Auswirkungen auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit ergeben können bleibt oftmals unberücksichtigt. Aus diesem Grund sind auch gesetzliche Rahmenbedingungen festgelegt und wesentliche Änderungen an Fahrzeugen dem zuständigen Landeshauptmann auch anzuzeigen. Dazu zählen Motor-, Innenraum-, Karosserie- und Fahrwerktuning, wobei vor allem Anbauteile, Reifen und Felgen sowie Tieferlegung sehr beliebt sind und deshalb auf diese näher eingegangen wird. Sich nicht an die Vorgaben zu halten, führt zu einer Reihe von Konsequenzen, und es stellen auch mangelhafte und nicht geprüfte Umbauten an Fahrzeugen ein erhebliches Gefährdungspotential dar. 

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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: Dr. Harald Krammer

Erschwerende äußere Umstände bei einer Leichenöffnung (§ 43 Abs 1 Z 2 lit d GebAG)

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Merkantile (psychologische) Wertminderung einer Liegenschaft infolge einer Tunnelservitut (§ 3 Abs 1, § 7 Abs 1 LBG)

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Zur Mühewaltungsgebühr eines Buchsachverständigen und zum Kostenersatz für seine Hilfskräfte (§ 34 Abs 2 und § 30 GebAG) (mit Anmerkung von H. Krammer)

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Schlüssiger Verzicht des Sachverständigen auf Zahlung aus Amtsgeldern (§ 34 Abs 1, § 42 Abs 1 GebAG) - Schreibkraft bei ärztlicher Befundaufnahme und Ordinationspauschale (§ 30 GebAG) - digitale Integration von Röntgenaufnahmen (§ 34 Abs 1 GebAG) - Verpfl

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Übertragung eines Obduktionsprotokolls - Schreibgebühr nach § 31 Abs 1 Z 3 und Hilfskraftkosten nach § 30 Z 1 GebAG

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Fotodokumentation des Narbenbildes durch ein vom Sachverständigen im Wege einer Partei beauftragtes Fotostudio ist unzulässig (§ 31 Abs 1 GebAG) - pauschale Gebührenverzeichnung verstößt gegen § 38 Abs 1 GebAG - Geltendmachung dieses Fehlers auch ohne vor

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Warnpflicht des Sachverständigen auch im Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren (§ 25 Abs 1a GebAG)

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Berichte

Empfehlungen für die Ermittlung der Nutzwerte nach dem Wohnungseigentumsgesetz 2002

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Delegiertenversammlung 2010 in Parndorf

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Architekt Baurat h.c. Dipl-Ing Gerhard E. J. Dubin - 85 Jahre

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Architekt Ing Mag Horst Holstein - 75 Jahre

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