Hier finden Sie den Inhalt der Verbandszeitschrift "SACHVERSTÄNDIGE". Für Mitglieder stehen die einzelnen Artikel und Entscheidungen im Mitgliederbereich zur Verfügung. Jene Mitglieder, die die Chipkarte (SV-Ausweis) verwenden, können österreichweit ohne weiteres auf die Zeitung zugreifen. Jene Mitglieder, die einen Zugriff mit Benutzername und Passwort wünschen, müssen diese Kombination von ihrem Landesverband erhalten.

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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 4 / 2013

Artikel

Editoral

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Jetzt ist es klar: Keine elektronische Rechnung (e-Rechnung) für Sachverständige!

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Entscheidung über (Re-)Zertifizierung ab 2014 anfechtbar

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Wahrnehmung und Einschätzung von Straßenverkehr durch Kinder

Der Straßenraum ist für Kinder eine äußerst komplexe, oftmals sogar verwirrende und auch überfordernde Umgebung. Da die psychomotorische Entwicklung, die Fähigkeit zum Rollentransfer und die Gefahrenerkennung erst mit dem Eintritt in die Pubertät größtenteils ausgereift sind, vermögen Kinder bis zum Ende des Volksschulalters allfällige Gefahren im Straßenverkehr nicht oder nicht korrekt einzuschätzen.
Erst bei 10jährigen Kindern kann man von einer guten Verkehrskompetenz ausgehen. Dies heißt aber immer noch, dass 2 von 10 objektiv gefährlichen Situationen nicht als solche erkannt werden.

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Gerichtsgebühren ab 1.10.2013 erhöht

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Zur Echtheit und Manipulation von SMS

SMS sind jährlich alleine in Österreich milliardenfach versendete Kurznachrichten. Daher ist es nicht verwunderlich, dass ihnen auch in Gerichtsverfahren immer wieder eine bedeutende Rolle zukommt. Vielfach stellt sich dabei die Frage nach deren Echtheit, wobei sich der Artikel mit dieser Thematik beschäftigt indem zuerst Manipulationsmöglichkeiten aufgezeigt und danach deren Nachweisemöglichkeiten behandelt werden. Es werden dabei praxisbezogene Beispiele von manipulierten SMS präsentiert. 

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Zur Bestimmung der Erbhofeigenschaften eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs aus fachlicher Sicht

Die im Anerbenrecht verankerte Bestimmung der Erbhofeigenschaften eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes dient der Erhaltung von existenzfähigen Betrieben im Rahmen der Erbfolge und somit eines funktionsfähigen ländlichen Raumes. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit den in den letzten Jahren von der Rechtsprechung vorgenommenen Präzisierungen von Entscheidungskriterien, die im Rahmen der Beurteilung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes als Erbhof nach dem Anerbengesetz mit heranzuziehen sind. Hiebei steht die objektive Eignung - die objektive Nutzungsmöglichkeit - des zu beurteilenden Betriebes und das daraus erzielbare landwirtschaftlichen Einkommen im Mittelpunkt. Als Messgröße zur angemessenen Erhaltung zweier erwachsener Personen bzw. einer fünfköpfigen Familie hat laut Ansicht des Verfassers der tatsächliche, unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten ermittelte Verbrauch zu dienen. Damit ist gewährleistet, dass der nach örtlichen Verhältnissen differierende Bedarf von bäuerlichen Kreisen zur Beurteilung herangezogen wird.
Aus fachlicher Sicht stellt das Anerbenrecht - trotz der im Tiroler Höfegesetz und im Kärntner Erbhöfegesetz bestehenden historischen Vorgaben - ein taugliches Instrument zur Erhaltung von landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der Erbfolge dar. Es ist daher mit ein Instrument zur Erhaltung der Mindestbesiedelungsdichte und der Kulturlandschaft im ländlichen Raum.

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Erstattung von Gutachten durch GmbH oder andere juristische Personen

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob Gutachtensaufträge nur von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen persönlich oder auch von juristischen Personen – zB einer GmbH, deren Mitarbeiter und/oder Gesellschafter der Sachverständiger ist – übernommen werden dürfen. 

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Erbringung von Sachverständigenleistungen durch eine GmbH einkommensteuerrechtlich zulässig

Die Erstellung von Gutachten durch Sachverständige ist vielfach eine persönlich durch den Sachverständigen zu erbringende Leistung. Bei Sachverständigen, die im Auftrag von Gericht und Behörden tätig werden, ergibt sich dies schon aus den rechtlichen Rahmenbedingungen, wonach nur natürliche Personen zum Sachverständigen bestellt werden. Auch im Privatgutachterbereich wird aber faktisch oftmals eine höchstpersönlich erbrachte Leistung vorliegen. Dennoch werden Sachverständigenleistungen immer wieder von GmbH‘s abgerechnet und dort auch der Besteuerung unterzogen. Der Beitrag untersucht dabei die Frage, wie weit steuerlich die Zurechnung von persönlich erbrachten Leistungen an eine GmbH auf Basis der Richtlinienauffassung des BMF und der Judikatur des VwGH möglich ist. 

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Der verkehrssichere Baum im Nachbarrecht

Baumbesitzer gibt es viele. Aber den wenigsten sind die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen und (zivil- und strafrechtliche) Haftungen ausreichend bekannt. Baumbesitzer haben für die Sicherheit ihrer Bäume sorgen zu tragen. Und Baumbesitzer dürfen Ihre Bäume nicht unkontrolliert „in den Himmel wachsen lassen“, wenn dies eine ortsübliche Benutzung des Nachbargrundstückes wesentlich oder gar in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. 

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Schutz vor Naturgefahren

Seit der alpine Lebensraum vom Menschen besiedelt wurde, versucht sich dieser gegen Naturgefahren wie Wildbäche oder Lawinen zu schützen. Ohne diese Schutzmaßnahmen, die vielfältiger Natur sein können, ist der alpine Raum im Winter und auch im Sommer für Wirtschafts- und Siedlungszwecke nicht geeignet. Nur mit ausgeklügelten und integralen Schutzsystemen kann die Sicherheit der Bewohner und Touristen gesichert werden. Dazu braucht es auch Standards und Regelwerke, welche für den Schutz vor Naturgefahren bisher in Österreich nur unzureichend vorhanden waren. Die Normenreihe ÖNORM-Regel 24800 bis 24810 füllt diese Lücke und wird im Rahmen dieser Arbeit kurz vorgestellt werden.

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Zum Einsatz von Multikoptern als Kameraplattform in der Nahbereichs-Luftbildmessung

Mit Multikoptern existieren unbemannte Fluggeräte (UAV), die heute in der Nahbereichs-Luftbildmessung als Kameraplattformen eingesetzt werden. In der gegenständlichen Veröf-fentlichung werden, die nach dem derzeitigen Stand der Technik bei der Bilderstellung und deren Auswertung zu berücksichtigenden Punkte und Anforderungen skizziert. Anregung für diese Veröffentlichung war eine Publikation im Heft 4 der SV 2011. Aus technischer Sicht werden in unserer Veröffentlichung Anmerkungen und Korrekturen zu der erwähnten Publi-kation gemacht. Den Abschluss unseres Beitrags bilden Angaben zu den rechtlichen Rah-menbedingungen (Luftfahrtgesetz, novelliert im Jahr 2013, siehe:

www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_108/BGBLA_2013_I_108.pdf) bezüglich des Einsatzes von UAV zum Zeitpunkt der Artikelerstellung (Oktober 2013).

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Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige als Alternative für den Amtssachverständigen?

Im Artikel beschreibt der Autor seine Tätigkeit als nichtamtlicher Sachverständiger für österreichische Bau- und Gewerbebehörden. Das seitens der Landesregierungen Amtssachverständige teilweise nicht mehr zur Verfügung stehen oder entsandt werden, stellt sich die Frage wie sinnvoll das „Beiziehen“ von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen als Ersatz für die Amtssachverständigen ist.
Aus Sicht des Autors ist der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige die wohl einzige Alternative. Durch die entsprechende Zertifizierung und Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste ist jenes Maß an Qualität vorhanden, dass bei der Durchführung von behördlichen Verfahren gefordert ist.

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Entscheidungen und Erkenntnisse

Ergänzung der Standesregeln 2013 (mit Anmerkung von H. Krammer)

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Keine Auskunftspflicht von Sachverständigen gegenüber Verfahrensparteien über ihre Haftpflichtversicherung (§§ 2, 2a SDG; § 1311 ABGB; Art XLII Abs 1 EGZPO)

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Arzthonorar bei wissenschaftlicher Leistung (§ 49 Abs 2 GebAG) - Ergänzungsgutachten (§ 35 Abs 2 GebAG) - Warnpflicht (§ 25 Abs 1a GebAG) - Entfall eines Nachweises bei offenkundiger Höhe außergerichtlicher Stundensätze (§§ 269, 273 ZPO) - Gebührenbestimm

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Beschluss nach § 2 Abs 2 GEG im Pflegschaftsverfahren - Rekurs an den OGH zulässig, wenn das Gericht zweiter Instanz funktionell als Erstgericht tätig wurde - der Jugendwohlfahrtsträger erfüllt keines der beiden Zurechnungskriterien des § 2 Abs 2 GEG (mit Anmerkung von H. Krammer)

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Rekursentscheidung bei Beschluss nach § 2 Abs 2 GEG - durch Einzelrichter oder Rekurssenat (§ 8a JN) (mit Anmerkung von H. Krammer)

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Entscheidung bei Rekurs gegen die Gebührenbestimmung und den einer Partei erteilten Zahlungsauftrag - durch Rekurssenat oder Einzelrichter (§ 8a JN) (mit Anmerkung von H. Krammer)

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Beschluss nach § 2 Abs 2 GEG im Außerstreitverfahren - Haftung mehrerer Parteien nach Kopfteilen oder zur ungeteilten Hand

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Gesonderte Vergütung psychodiagnostischer Testverfahren - Mini Mental Status (MMST) nach § 43 Abs 1 Z lit b GebAG

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Literatur

Gerichtsalltag in Veränderung - wie weit geht die Europäisierung?

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Der Wert von Immobilien

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Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit

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Index

Index zum Jahrgang 2013 der Zeitschrift "Sachverständige"

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